Enthusiastisch und voller Idealismus waren sie im April 2011 gestartet, die Gründungsmitglieder des
Vereins „JUNGE HILFE e. V.“ aus Mainburg. Mit enormem Aufwand sammelten Sie Gelder, organisierten
einen überregionalen Benefiz-Event („Mainburg Belebt 2011“) mit prominenter Besetzung, wie z.B. Ottfried
Fischer, und fanden viele Mitstreiter für Ihre Sache. Doch dann kam die große Enttäuschung. Kaum zu
glauben, aber nur sehr wenige wollten die von ihnen angebotenen Spenden annehmen – wegen der hohen
steuerrechtlichen Hürden. Wie es jetzt weiter geht, hatte am 31.12.2011 eine Mitgliederversammlung
entschieden. Die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder sind in ausreichender Anzahl erschienen und
haben sich einstimmig ohne Enthaltung zur Auflösung des Vereins entschlossen. Die Abstimmung in dieser
außergewöhnlichen Mitgliederversammlung war somit beschlussfähig und die Entscheidung wurde sodann
auch durch die beiden Vorstände notariell besiegelt um die Auflösung des Vereins auch in
vereinsrechtlicher Hinsicht ordentlich abzuwickeln.
Die Mitglieder des gemeinnützigen Fördervereins sind alle frustriert über diese konsequente aber
zweifelsohne notwendige Entscheidung der Mitgliederversammlung.
Der Verein darf nur im Rahmen seiner Satzung handeln, welche eine direkte Förderung von Bedürftigen
nicht zulässt, da hierfür entsprechend aufwändige, nicht zumutbare Nachweispflichten erfüllt werden
müssten, wofür die Kapazitäten des Vereins nicht ausreichen. Es dürfen lediglich Mittel generiert werden,
um diese dann in Form von Sach- oder Geldspenden an andere Einrichtungen weiterzugeben, die diese
Mittel dann satzungsgemäß zu verwenden haben. Allerdings wird die Annahme von Zuwendungen durch
bürokratische Vorgaben derart erschwert, dass sich viele öffentliche, aber auch christliche Einrichtungen
scheuen, entsprechende Spendenmittel anzunehmen, da deren Annahme einen erheblichen
verwaltungstechnischen Aufwand in Bezug auf das deutsche Steuerrecht nach sich zieht. So konnten
lediglich 1.000 EUR in Summe an eine christliche Einrichtung und an eine Lehrkraft aus Mainburg
weitergegeben werden.
„Wenn wir unsere satzungsgemäßen Ziele nicht verwirklichen können, dann hat das Aufrechterhalten des
Vereins keinen Sinn“, befindet die Vorstandschaft geschlossen. „Wir wollen kein Partyverein sein und den
Verein auch nicht nur deshalb aufrecht zu erhalten, nur damit es ihn gibt“. Statt mit weiteren mehr- oder
weniger erfolgreichen Veranstaltungen noch mehr Gelder zu erwirtschaften, „die wir dann aber nicht
loswerden“, strebe man konsequenterweise die Auflösung an, gibt sich die Vorstandschaft einstimmig und
entschlossen.
Auf eine mögliche Satzungsänderung angesprochen, winkt die Vorstandsriege ab. „Das hätte letztendlich
zur Konsequenz, dass unsere ehrenamtliche, zeitaufwändige Arbeit zum Full-Time-Job wird und jeder von
uns auch noch eine Familie und einen Hauptberuf hat, was Vorrang haben muss.“
Das Vereinsvermögen inkl. Sachgüter, abzüglich aller Kosten für Auflösung, Verwaltung und amtlicher
Gebühren, fließt nach Abschluss aller verwaltungstechnischer Schritte satzungsgemäß an das Kinderhospitz
St. Nikolaus, Gerberstraße 28, 87730 Bad Grönenbach. Die bereits von der Stadt Mainburg verbindlich
zugesagten 2.500 EUR wird man nicht annehmen.
Bei all jenen, die die gute aber offenbar aussichtslose Sache unterstützt haben, bedanken sich sämtliche
Vorstandsmitglieder ausdrücklich und hoffen auf Verständnis auf die Entscheidung des Vereins, welche aus
Resignation und Enttäuschung geboren wurde.
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